Plakat 7 - Sitzordnung in der Kirche

Plakat 7 - Sitzordnung in der Kirche


Sitzordnung in der Kirche

Früher wurde für den Unterhalt von Kirchen keine Steuer erhoben. Bei Neubauten wurden die Kirchenstühle versteigert. Sitze mit freier Sicht auf die Kanzel waren beliebter und teurer.

1771 kostete ein «Mannsort» im Chor ungefähr 40-50 fl.*

1806 wurde «das 2. Mannsort im 2. Bank den Weibstühlen vornüber um 100 fl. (ca. 800.-) zu kaufen gegeben.»

Die Reichen und Vorgesetzen nahmen vorne im Chor die schönsten Plätze ein.

Direkt unter der Kanzel befanden sich die Sigristen, die Vorsänger, die Schulmeister und die Göttistühle.

War keine Taufe, konnten die Söhne der Sigristen Platz nehmen, nachdem sie die Glocken geläutet hatten.

Stuhlbesitzer konnten ihre Stühle gegen Mieten von 2-3 fl. für bestimmte Zeiten an Liebhaber abgeben.

Im Kirchenschiff besass die Pfarrfamilie, die Familie des Landvogts, die Hebammen und die Gotten schöne Plätze.

Für gute Sänger waren vorne 12 Sängerstühle reserviert.

Sitzordnung in der Kirche