Kircheneintritt
Der Eintritt oder Wiedereintritt in die Landeskirche kann mündlich oder schriftlich bei einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der Landeskirche erklärt werden. Das Formular «Aufnahme in die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich» erleichtert Personen, die in die Landeskirche eintreten oder wiedereintreten möchten, die Gesuchstellung. Es werden darin alle für die Erfassung der Mitgliedschaft nötigen Personalien erfragt. Das Formular dient zugleich der administrativen Abwicklung des Kircheneintritts durch das zuständige Pfarramt, den Kirchenrat und die zuständige Einwohnerkontrolle.
Die Eintrittsformulare senden Sie bitte an:
Evang.-ref. Kirchgemeinde Gossau ZH
Sekretariat
Bergstrasse 31
8625 Gossau ZH
Kirchenaustritt / Nichtzugehörigkeit
Der Austritt aus der Landeskirche setzt eine schriftliche, eigenhändig unterzeichnete Erklärung gegenüber der Kirchenpflege der Kirchgemeinde am Wohnsitz voraus. Sie sind somit nicht an den Kichenrat oder die Gesamtkirchlichen Dienste in Zürich zu richten. Ein rückwirkender Kirchenaustritt ist ausgeschlossen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Austrittserklärung bei der Kirchenpflege.
Einen allfälligen Austritt senden Sie bitte an:
Evang.-ref. Kirchgemeinde Gossau ZH
Sekretariat
Bergstrasse 31
8625 Gossau ZH
Ihre Kontaktperson
Bergstrasse 31
8625 Gossau
Di Vormittag, Fr Vormittag